Aktuelle Informationen zur Wahlbenachrichtigung und Briefwahl

Am 9. Juni 2024 wählen die Pirnaerinnen und Pirnaer ihren neuen Stadtrat, in den eingemeindeten Pirnaer Stadtteilen Graupa und Birkwitz-Pratzschwitz zusätzlich die Ortschaftsräte.

Auch die neue Zusammensetzung des Kreistages für unseren Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und des Europäischen Parlaments („Europawahl“) wird am 9. Juni gewählt.

Lesen Sie hier alles Wichtige zu Wahl und über die Möglichkeit der Briefwahl.

Wer erhält eine Wahlbenachrichtigung?

Alle Pirnaerinnen und Pirnaer, die seit 3 Monaten in Pirna ihren Hauptwohnsitz haben und mindestens 18 Jahre alt sind, sind zur Wahl des neuen Stadtrates wahlberechtigt.

Wer in Graupa oder Birkwitz-Pratzschwitz wohnt, darf zusätzlich die dortigen Ortschaftsräte wählen. Für die Europawahl beträgt das Mindestwahlalter 16 Jahre.

Die Wahlbenachrichtigungen müssen bis spätestens 19. Mai 2024 in ihren Briefkasten zugestellt sein. Das Austragen der Wahlbenachrichtigungen übernimmt PostModern.

Die Wahlbenachrichtigung kommt
bis 19. Mai 2024 per Post.

Wer bis 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, melde sich bitte zeitnah im Wahlbüro telefonisch unter 03501-556316.

Ich möchte die Briefwahl nutzen

Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte, hat die Möglichkeit zur Briefwahl.

Es gibt es zwei Wege, die Unterlagen zur Briefwahl anzufordern:

1. Klassisch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung

Der Antrag zur Zusendung der Briefwahlunterlagen befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Diesen bitte vollständig ausfüllen und nicht vergessen zu unterschreiben. Ohne Unterschrift ist keine Bearbeitung des Antrages möglich!

Der Antrag kann per Post in einem frankierten Umschlag an die Stadtverwaltung Pirna gesendet oder direkt vor Ort abgegeben werden. Die Briefwahlunterlagen werden dann postalisch zugesandt.

2. Online-Antrag auf www.pirna.de

Die Beantragung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen ist auch online möglich.

Bitte alle notwendigen Angaben korrekt ausfüllen. Für die Online-Beantragung wird die Nummer des Wahlbezirkes und die Nummer im Wählerverzeichnis benötigt. Beide Angaben stehen oben rechts auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung.

Nach Bearbeitung des Antrages erfolgt schnellstmöglich der Versand der Briefwahlunterlagen.

Wählen im Wahlbüro ab 21. Mai möglich

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, vom 21. Mai 2024 an bis zum 7. Juni im Wahlbüro der Stadt Pirna seine Stimme in der Wahlkabine abzugeben.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen gestellt werden muss. Dies kann auch vor Ort im Wahlbüro erfolgen. Dafür bitte die Wahlbenachrichtigung sowie Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Das Wahlbüro der Stadt Pirna befindet sich im Stadthaus, Am Markt 10, gegenüber dem Rathaus, im Erdgeschoss links.

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